Führerschein

Alle Papier- und Scheckkartenführerscheine, die vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, bleiben bis 19. Jänner 2033 gültig (sofern nicht aus anderen Gründen eine kürzere Befristung der Lenkberechtigung eingetragen ist). Sie müssen jedoch spätestens bis zum 19. Jänner 2033 in einen aktuellen Scheckkartenführerschein umgeschrieben werden. Die Gültigkeit bis zum Jahr 2033 gilt auch für alle Fahrten innerhalb der EU. Voraussetzung für die Beibehaltung der Gültigkeit bis zum Jahr 2033 ist, dass Namen und Daten im Führerschein noch lesbar sind und die/der Betreffende auf dem Foto eindeutig erkennbar ist. 

Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 in Österreich ausgestellt wurden, sind für die Dauer von 15 Jahren befristet.
Bei gültigen Papierführerscheinen besteht keine Umtauschverpflichtung, ein freiwilliger Umtausch ist allerdings möglich. 

Erforderliche Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Alter österreichischer bzw. ausländischer Führerschein
  • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Besitzerin/den Besitzer einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)
  • Eventuell Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)
  • Gegebenenfalls Heiratsurkunde, Scheidungsbeschluss oder Scheidungsurteil bzw. amtliche Unterlagen, die die Namensänderung belegen
  • Bei altem ausländischem Führerschein eventuell Auszug aus der Führerscheinkarte des Ausstellungsstaates und eine Übersetzung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)

Zuständige Führerscheinbehörde in Schärding:

Bezirkshauptmannschaft Schärding
Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13
4780 Schärding
+43 (7712) 3105-0

Weitere Informationen betreffend Führerschein in der EU, ausländische Führerscheinen – Umschreibung und Führerscheinbehörden in Österreich, Gebühren etc. finden Sie auf www.oesterreich.gv.at