Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig. Es ist nicht möglich, den alten Personalausweis zu verlängern.
Eine Personalausweis-Neuausstellung ist u.a. in folgenden Fällen notwendig:
- alter Personalausweis ist abgelaufen
- Namensänderung (Heirat)
- Eintragung eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur
- Verlust oder Diebstahl
- Personalausweis gibt die Identität nicht wieder
Erforderliche Unterlagen:
Alter Personalausweis vorhanden:
- alter Personalausweis (Antragstellerin/Antragsteller auf Lichtbild identifizierbar)
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen
Kein Personalausweis, aber ein Reisepass vorhanden:
- Reisepass (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar)
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen
Gültigkeitsdauer eines Personalausweises für Minderjährige unter 18 Jahren:
- für Kinder bis zwei Jahre: zwei Jahre
- für Kinder ab dem 2. Geburtstag: fünf Jahre
- ab dem 12. Geburtstag: zehn Jahre
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde gestellt werden.
Zuständige Passbehörde in Schärding:
Bezirkshauptmannschaft Schärding
Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13
4780 Schärding
+43 (7712) 3105-0
Nähere Informationen betreffend Einreisebestimmungen, Neuausstellung, Änderungen und Ergänzungen, Gebühren etc. finden Sie unter www.oesterreich.gv.at