Personalausweis

Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig. Es ist nicht möglich, den alten Personalausweis zu verlängern.
Eine Personalausweis-Neuausstellung ist u.a. in folgenden Fällen notwendig:

  • alter Personalausweis ist abgelaufen
  • Namensänderung (Heirat)
  • Eintragung eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur
  • Verlust oder Diebstahl
  • Personalausweis gibt die Identität nicht wieder

Erforderliche Unterlagen:

Alter Personalausweis vorhanden:

  • alter Personalausweis (Antragstellerin/Antragsteller auf Lichtbild identifizierbar)
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen

Kein Personalausweis, aber ein Reisepass vorhanden:

  • Reisepass (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar)
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen

Gültigkeitsdauer eines Personalausweises für Minderjährige unter 18 Jahren:

  • für Kinder bis zwei Jahre: zwei Jahre
  • für Kinder ab dem 2. Geburtstag: fünf Jahre
  • ab dem 12. Geburtstag: zehn Jahre

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde gestellt werden.

Zuständige Passbehörde in Schärding:

Bezirkshauptmannschaft Schärding
Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13
4780 Schärding
+43 (7712) 3105-0

Nähere Informationen betreffend Einreisebestimmungen, Neuausstellung, Änderungen und Ergänzungen, Gebühren etc. finden Sie unter www.oesterreich.gv.at