Sterbeurkunde

Mit einer Sterbeurkunde wird der Tod eines Menschen offiziell bestätigt. Die Urkunde kann bei jedem Standesamt beantragt werden. Die Sterbeurkunde ist ein unerlässliches Dokument, mit dem Sie nach einem Todesfall alle wichtigen Ab- und Ummeldungen erledigen können. Im Regelfall reicht eine Kopie der Sterbeurkunde an die betreffende Stelle aus, um im Namen des Verstorbenen aufgesetzte Verträge zu ändern oder zu kündigen. Außerdem brauchen Sie eine Sterbeurkunde, um den Todesfall den ausländischen Krankenkassen zu melden und eine Lebens-, bzw. Unfallversicherung zu informieren. Nach Durchführung der Totenbeschau durch einen Arzt bzw. einer Ärztin muss die Anzeige des Todesfalls beim Standesamt am Ort des Todes durchgeführt werden. 

Die Sterbeurkunde wird nach Terminvereinbarung bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort ausgestellt. 

Erforderliche Unterlagen

  • Bei persönlicher Vorsprache: amtlicher Lichtbildausweis
  • Eventuell Nachweise für die Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses

Zuständige Personenstandsbehörde in Schärding:

Standesamtsverband Schärding
Unterer Stadtplatz 1
4780 Schärding
+43 (7712) 3154-116

Nähere Informationen betreffend Todesfall, Totenbeschau, Graberwerb, Bestattung, Meldungen nach dem Todesfall, Verlassenschaftsverfahren etc. erhalten Sie unter www.oesterreich.gv.at.