Strafregisterbescheinigung

Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden.

Zuständige Behörde in Schärding: 

Stadtgemeinde Schärding
Sicherheitswache
Unterer Stadtplatz 1
4780 Schärding
+43 (7712) 3154-424

Nähere Informationen finden Sie unter www.oesterreich.gv.at