Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne (Herman Hesse)
Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen (KBBE) in Oberösterreich sind gemäß § 3 Abs. 4 des Oö. Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes (Oö. KBBG) allgemein zugänglich. Gemäß § 12 Abs. 1 des Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes ist die Anmeldung des Kindes durch die Eltern Voraussetzung für eine Aufnahme in die Einrichtung.
Eltern, die einen Betreuungsplatz für ihr Kind benötigen, werden ersucht, das Vormerkformular auszufüllen und dieses in der Bildungseinrichtung abzugeben.
Familien/ Kinder, welche den Hauptwohnsitz in Schärding haben, erhalten Anfang des Jahres eine schriftliche Einladung von der Stadtgemeinde Schärding zum Vormerktag.
Die Vormerkfrist für das Krabbelstubenjahr 2026/27 endet dieses Jahr am 25.02.2026.
Die Vormerkfrist für das Kindergartenjahr 2025/26 endet dieses Jahr am 23.02.2026.
Vormerkungen und Anfragen nach der zeitlichen Frist sowie eine Aufnahme "unter dem Jahr" können nur dann berücksichtigt werden, wenn freie Plätze zur Verfügung stehen.
Am Vormerktag sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Ausgefülltes Vormerkformular für Krabbelstube oder Kindergarten
- Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung des Kindes
- Formblatt über die Durchführung ärztlicher Untersuchungen
-> Unterlagen zur Vormerkung finden sie unter Formulare.
Der Krabbelstubenbesuch ist für Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensmonat möglich.
Kindergartenpflicht besteht für alle Kinder, mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich, die mit dem 1. September des jeweiligen Jahres das 5. Lebensjahr vollendet haben und im Folgejahr schulpflichtig werden, bis zum Schuleintritt. (Nähere Infos siehe Merkblatt www.bildung-ooe.gv.at/Elementarpädagogik)