Wintersperren Wanderwege

winterdienst

Der Gemeinderat der Stadt Schärding hat in seiner Sitzung vom 16. Dezember 2025 beschlossen, dass auf zahlreichen Wegen untergeordneter Priorität im Stadtgebiet von Schärding auf Grund § 17 Abs. 3 Oö. Straßengesetz ab sofort kein Winterdienst mehr absolviert wird. 

Auf den rot gekennzeichneten Wegen gibt es KEINEN Winterdienst. Demnach gilt hier: Betreten auf eigene Gefahr! Keine Schneeräumung und keine Salzstreuung!

Hier die Karte mit den eingezeichneten Wegen, wo kein Winterdienst mehr durchgeführt wird:

Kein Winterdienst


13.01.2026