Studierendenförderung - ANTRAGSSTELLUNG BIS 30.11.2023

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Die Stadtgemeinde Schärding gewährt ordentlich Studierenden, die ihren Hauptwohnsitz auch während der Studienzeit in Schärding beibehalten, eine Förderung in Höhe von EUR 150,00 pro Studierenden und Studienjahr.

Folgende Voraussetzungen für die Förderung müssen erfüllt werden:
- Hauptwohnsitz in der Stadt Schärding zum Stichtag 31.10. des jeweiligen Studienjahres und Nebenwohnsitz im Nahraum
   des Studienortes (Tagespendler sind von der Förderung ausgenommen)
- Vorlage der Inskriptionsbestätigung der Universität oder Fachhochschule für das jeweilige Studienjahr
- der/ die Studierende das 24. Lebensjahr bei Antragsstellung noch nicht überschritten hat.
- der/ die Studierende für das beantragte Studienjahr nicht bereits eine Studierendenförderung bzw. finanzielle Begünstigung (z.B. Semesterticket-Ermäßigung) einer anderen Gemeinde erhalten hat.
- Zeitliche Begrenzung für die Antragstellung bis 30.11. des Studienjahres

Für den Antrag auf Gewährung der Studierendenförderung ist das vom Stadtamt Schärding vorgegebene Formular zu verwenden.

Antragsformular Studierendenförderung 2023_2024

Wir wünschen unseren Studierenden einen guten Studienverlauf!