Heiratsurkunde

Die Ausstellung der Heiratsurkunde bzw. der internationalen Heiratsurkunde kann bei jedem Standesamt beantragt werden. Die Antragstellung kann persönlich, schriftlich oder elektronisch (mit Bürgerkarte) erfolgen. Die Heiratsurkunde wird nach Terminvereinbarung bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort ausgestellt. Auf Antrag besteht die Möglichkeit der Ausstellung einer mehrsprachigen internationalen Heiratsurkunde. Ebenso können EU-Urkunden ergänzend ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Bei persönlicher Vorsprache: amtlicher Lichtbildausweis
  • Eventuell Nachweise für die Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses

Zuständige Personenstandsbehörde in Schärding:

Standesamtsverband
Unterer Stadtplatz 1
4780 Schärding
+43 (7712) 3154-116

Nähere Informationen betreffend Verlobung, Heirat, Anmeldung zur Eheschließung, standesamtliche und konfessionelle Trauung, Namensänderungen, Heirat im Ausland, Ehegüterrecht etc. finden Sie unter www.oesterreich.gv.at.