Haus bauen

Hier erhalten Sie detaillierte Informationen und erfahren, was Sie über das Bauen in der Stadt Schärding wissen müssen.

Bauverfahren

Baubewilligungen
Der Neu-, Zu- und Umbau von Gebäuden und bestimmten Bauwerken, Werbeanlagen u. ä. ist bewilligungspflichtig. Der Abbruch von Gebäuden und die Errichtung kleinerer Bauvorhaben muss vor deren Ausführung von der Behörde freigegeben werden. Die rechtskräftige Baubewilligung muss vor Beginn der Errichtung des Bauvorhabens vorliegen. Die Baubewilligung bescheinigt die gesetzeskonforme Planung eines Bauvorhabens und ermächtigt zu dessen Ausführung.

Baurechtliche Überprüfungen
Gebäude, Bauwerke und technische Anlagen werden hinsichtlich Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen anlassbezogen von einem Bausachverständigen überprüft. Mängel werden zur Behebung aufgetragen.

Prüfung auf unbefugte Bauführung
 Wenn aufgrund einer schriftlichen Anzeige an die Behörde oder von Amts wegen festgestellt worden ist, dass ein Bauwerk oder ein Gebäude ohne Baubewilligung errichtet wurde, wird das Wiederherstellungsverfahren eingeleitet. Wenn das Bauvorhaben noch nicht abgeschlossen ist, erfolgt eine Baueinstellung.

Bebauungsplan
Der Bebauungsplan legt den Rahmen für die Bebauung eines bestimmten Grundstückes fest. Er gibt Auskunft darüber wie auf einem Grundstück gebaut werden darf. Soweit es die Interessen der örtlichen Raumplanung, der Gesundheit, des Verkehrs, des Schutzes des Orts- und Landschaftsbildes sowie des haushälterischen Umganges mit Grund und Boden erforderlich machen, werden im Bebauungsplan die Baulinie zu öffentlichen Verkehrsflächen, die Baugrenzen, die Höhenlage, die Höhe und die äußere Gestaltung der Bauwerke sowie das Maß der baulichen Nutzung und die Mindestzahl der Stellplätze bestimmt.

Flächenwidmungsplan
Der Flächenwidmungsplan regelt die Nutzung der Grundstücke im gesamten Gemeindegebiet. Er gibt u.a. Auskunft darüber ob auf einem Grundstück gebaut werden darf oder nicht. Der Flächenwidmungsplan gliedert das Stadtgebiet in verschiedene Nutzungszonen bzw. Widmungskategorien und gibt die räumliche Ordnung des Gemeindegebietes vor. Bauflächen, Bauerwartungsflächen, Freiflächen, Verkehrsflächen und Vorbehaltsflächen bilden die festzulegenden Widmungskategorien, die wiederum unterteilt werden. Im Flächenwidmungsplan sind alle für die Raumplanung bedeutsamen Gegebenheiten wie Waldflächen, öffentliche Gewässer, Bundes- und Landesstraßen, Eisenbahnen, bedeutende Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie besonders geschützte Gebiete ersichtlich. 

Feuerbeschau
Bei der Feuerbeschau wird bei bestimmten gesetzlich festgelegten Gebäuden in einem gewissen Zeitabstand geprüft, ob die Feuerungsanlagen oder sonstige bauliche Anlagen grobe feuerpolizeiliche Mängel aufweisen. Wenn Mängel festgestellt werden, werden diese von der Behörde zur Behebung aufgetragen.

Zuständigkeit Stadtgemeinde Schärding

Bauamt
Unterer Stadtplatz 1
4780 Schärding
+43 (7712) 3154-301