Kinderbetreuungsbonus

Der Kinderbetreuungsbonus wird unter folgenden Voraussetzungen zuerkannt:

  • Gemeinsamer Haushalt (Wohneinheit) von Eltern/teil und Kind/ern, für die Familienbeihilfe bezogen wird, in Oberösterreich.
  • Kinder im Alter zwischen dem vollendeten 36. und 72. Lebensmonat.
  • Darüber hinaus ab dem 31. bis zum 36. Lebensmonat bzw. vom 73. Lebensmonat bis zum Schuleintritt bei Inanspruchnahme einer Kinderbetreung in Form einer Krabbelstube, eines Kindergartens, einer Tagesmutter bzw. einer Sonderform der Kinderbetreueung nach § 23 Oö. Kinderbetreuungsgesetz 2007. 
  • Das Familieneinkommen überschreitet die - nach den Grundsätzen des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens - ermittelte Obergrenze nicht. (Einkommensobergrenze ist auf den Antragsformularen angeführt).

Die Anträge liegen bei uns in der Bürgerservicestelle (Erdgeschoß) auf und werden auch hier bzgl. Wohnsitz bestätigt.

Zuständig