Richtlinien zur Stadtbildpflege

01.04.2016

Der Gemeinderat der Stadt Schärding hat unter Beiziehung des Stadtvereins Schärding und in Kooperation mit dem Bundesdenkmalamt die Richtlinien zur Stadtbildpflege in Schärding beschlossen. Diese enthalten Bestimmungen über die Gestaltung von Baukörpern, Wandflächen, Fenstern, Türen, Toren, Dächern, Fassaden und deren Farbgebung u. Ä. und gelten für den gesamten Innenstadtbereich. Ziel der Richtlinien ist die Erhaltung und Weiterentwicklung des Erscheinungsbildes unseres historischen Ensembles sowohl als Gesamtes aber auch im Detail. Hier können Sie in die Richtlinen Einsicht nehmen: