Abfallgebührenordnung 2024

01.01.2024

Der Erhaltungsbeitrag gemäß § 28 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 für Grundstücke oder Grundstücksteile, die im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan als Bauland gewidmet, jedoch nicht bebaut sind, wird für das gesamt Gemeindegebiet nach Maßgabe des Abs. 2 erhöht.