Geburtsurkunde

Nach der Anzeige der Geburt, in der Regel durch das Krankenhaus, erfolgt die Ausstellung der Geburtsurkunde für das Kind beim Standesamt des Geburtsortes. Diese benötigen Sie in vielen Lebenssituationen für Behördengänge, als Nachweis für bestimmte persönliche Daten. Falls Sie eine weitere Geburtsurkunde benötigen (z.B. Duplikat bei Verlust oder Diebstahl, mehrsprachige Geburtsurkunde), können Sie einen Antrag auf Neuausstellung einer Geburtsurkunde/internationalen Geburtsurkunde stellen. In der Geburtsurkunde werden der Name und das Geschlecht einer Person, der Geburtszeitpunkt sowie der Geburtsort festgehalten. Alternativ können Sie auch eine internationale Geburtsurkunde beantragen, die mehrsprachig, in der Regel zehnsprachig, ausgestellt wird. Ebenso können EU-Urkunden ergänzend ausgestellt werden.

Die Ausstellung der Geburtsurkunde bzw. der internationalen Geburtsurkunde kann bei jedem Standesamt beantragt werden. Die Geburtsurkunde wird nach Terminvereinbarung in der Regel sofort ausgestellt, wenn alle Daten bereits im Zentralen Personenstandsregister erfasst und gespeichert sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Bei persönlicher Vorsprache: amtlicher Lichtbildausweis
  • Eventuell Nachweise für die Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses

Für die Erstausstellung einer Geburtsurkunde/internationalen Geburtsurkunde für ein Kind fallen keine Gebühren an, sofern diese Dokumente im Zuge der Geburtsbeurkundung ausgestellt werden.

Zuständiger Standesamtsverband in Schärding:
Unterer Stadtplatz 1
4780 Schärding
+43 (7712) 3154-116

Weitere Informationen betreffend Schwangerschaft und Geburt, Behördenwegen bei der Geburt, Vor- und Familiennamen des Kindes, Obsorge, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Elternkarenz und Elternteilzeit etc. finden Sie unter www.oesterreich.gv.at.