Wohnungsamt

Gemeinnützig geförderte Wohnungen werden über den Wohnungsausschuss an Wohnungswerber zugeteilt. Die Vergabe einer Wohnung erfolgt demnach nach der Dringlichkeit des Wohnungssuchenden. Hilfe bei der Wohnungssuche bietet ansonsten ebenso der private Wohnungsmarkt an.

Gemeinnützige Wohnungen
Zur Vergabe kommen bestehende gemeinnützige Wohnungen die einen Leerstand aufweisen bzw. welche frei werden. Die Stadtgemeinde Schärding verfügt über das Vergaberecht der gemeinnützigen Wohnungen von der LAWOG und der ISG, weshalb die Wohnungsbewerbung direkt an die Stadtgemeinde Schärding zu erfolgen hat.

Antrag
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich um eine gemeinnützige Mietwohnung bei der Stadtgemeinde Schärding bewerben. Für eine gemeinnützige Wohnung muss ein Antrag gestellt und dementsprechende Unterlagen vorgelegt werden. Neben den persönlichen Daten müssen in diesem Antrag vor allem Angaben über das Einkommen und zur bisherigen Wohnsituation gemacht werden.

Spätestens bis zur angegebenen Wohnungsbewerbungsfrist ist der Antrag samt den Unterlagen beim Stadtamt Schärding, Wohnungswesen (2. Stock), oder per E-Mail unter stadt@schaerding.ooe.gv.at, einzureichen.
Folgende Unterlagen legen Sie bitte dem Bewerbungsbogen bei:

  • Meldebestätigung
  • Einkommensnachweis

Wohnungssprechstunde
Zudem findet ca. alle 6 Wochen eine Wohnungssprechstunde statt. Der Termin wird zeitgerecht an der Amtstafel veröffentlicht.

Zuständigkeit Stadtgemeinde Schärding

Wohnungswesen
Unterer Stadtplatz 1
4780 Schärding
+43 (7712) 3154-507