Reisepass

Der Reisepass ist zehn Jahre gültig. Es ist nicht möglich, den alten Reisepass zu verlängern.
Trotz Restgültigkeit des Reisepasses kann jederzeit ein neuer beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • alter Reisepass
  • ein Passbild nach den Passbildkriterien, nicht älter als 6 Monate
  • eventuell Heiratsurkunde
  • eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder Standesbezeichnung Ingenieur bzw. Ingenieurin

Besitzt die Person noch keinen alten Reisepass sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:

  • Geburtsurkunde
  • Nachweis der Staatsbürgerschaft

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde gestellt werden.

Zuständige Passbehörde in Schärding:

Bezirkshauptmannschaft Schärding
Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13
4780 Schärding
+43 (7712) 3105-0

Nähere Informationen betreffend Einreisebestimmungen, Neuausstellung, Änderungen und Ergänzungen, Gebühren etc. finden Sie unter www.oesterreich.gv.at.