Der Reisepass ist zehn Jahre gültig. Es ist nicht möglich, den alten Reisepass zu verlängern.
Trotz Restgültigkeit des Reisepasses kann jederzeit ein neuer beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- alter Reisepass
- ein Passbild nach den Passbildkriterien, nicht älter als 6 Monate
- eventuell Heiratsurkunde
- eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder Standesbezeichnung Ingenieur bzw. Ingenieurin
Besitzt die Person noch keinen alten Reisepass sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
- Geburtsurkunde
- Nachweis der Staatsbürgerschaft
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde gestellt werden.
Zuständige Passbehörde in Schärding:
Bezirkshauptmannschaft Schärding
Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13
4780 Schärding
+43 (7712) 3105-0
Nähere Informationen betreffend Einreisebestimmungen, Neuausstellung, Änderungen und Ergänzungen, Gebühren etc. finden Sie unter www.oesterreich.gv.at.