Nur nach Terminvereinbarung
Bitte mitbringen:
- Amtlichen Lichtbildausweis
- Nachweis der Geburt (z.B. Geburtsurkunde)
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern: Reisepass, Personalausweis)
- Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
- Heiratsurkunde Vorehe
- Nachweise über die Auflösung der Vorehe (Scheidungsbeschluss, Sterbeurkunde)
- Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
- Meldenachweise (bei Wohnsitz im Ausland)
- (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsangehörigen, je nach Sachlage vorzulegen sein: z.B. Ehefähigkeitszeugnis, Ledigkeitsbescheinigung, Familienstandsbescheinigung, entsprechende Übersetzung, Beglaubigung)
- Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (unter 18 Jahren)
- Gerichtsbeschluss über die Ehefähigkeitserklärung mit Rechtskraftklausel (Verlobte zwischen 16 und 18 Jahren)
- Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft