Hundeabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt4,00 € für amtliche Hundemarke
inkl. MWSt50,00 € pro Hund (jährlich)

Zuständig

Ausgabe der Hundemarken erfolgt bei der erstmaligen Anmeldung. Die ausgefolgte Hundemarke ist eine Lebensmarke und verliert erst bei Abmeldung, Tod oder Ummeldung des Hundes in eine andere Gemeinde ihre Gültigkeit (lt. Hundehaltegesetz 2002).

OÖ.Hundehalte-Sachkundeverordnung:

Wer benötigt einen bzw. benötigt keinen "Allgemeinen Sachkundenachweis"?

Hundehalterinnen und Hundehalter, die nach dem 1. Juli 2003 einen neuen Hund anmelden und bisher mit einem anderen oder früheren Hund noch keine Ausbildung im Sinn des § 4 Oö.Hundehalte-Sachkundeverordnung nachweisen können, benötigen einen Allgemeinen Sachkundenachweis im Sinn des § 4 Abs. 1 Oö. Hundehaltegesetz 2002.

Hundehalterinnen und Hundehalter, die zum 1. Juli 2003 schon einen Hund halten, benötigen keinen Allgemeinen Sachkundenachweis. Hundehalterinnen und Hundehalter, die nach dem 1. Juli 2003 einen neuen Hund anmelden, benötigen keinen Allgemeinen Sachkundenachweis, wenn sie mit einem anderen Hund oder mit einem früheren Hund eine Ausbidlung nach § 4 der Oö.Hundehalte-Sachkundeverordnung nachweisen können.

Hundehalterinnen und Hundehalter eines auffälligen Hundes im Sinn des § 1 Abs. 2 Z1 oder § 7 Abs 1 Oö.Hundehaltegesetz 2003 haben bei der Anmeldung des Hundes nach dem 1. Juli 2003 jedenfalls den "Erweiterten Sachkundenachweis" im Sinn des § 4 Oö.Hundehalte-Sachkundeverordnung zu erbringen. Hundehalterinnen und Hundehalter, die bereits jetzt einen auffälligen Hund halten, haben aufgrund der Bestimmungen des § 16 Abs. 5 den "Erweiterten Sachkundenachweis" bis längstens 1. Juli 2004 zu erbringen.

Gemäß § 2a Abs. 6 des Oö. Hundehaltergesetzes, LGBL. 147/2002, zuletzt geändert durch LGBL. Nr. 75/2021 wird von der Bezirkshauptmannschaft Schärding verordnet:
Die Höhe der Gebühr die von einem Hundehalter/ Hundehalterin für eine amtliche Hundemarke zu entrichten ist, wird mit 4,00 Euro festgelegt.
Nähere Auskünfte auf Anfrage bei Herrn Wostradowski unter 07712/3154 DW 219.

Hundeabgabe 2023 (330 KB) - .PDF