Ortstaxe

Ortstaxe

Das Land OÖ erhebt 2 Formen der Tourismusabgabe (Ortstaxe und Freizeitwohnungspauschale) und verpflichtet Gemeinden, diese - jeweils für das Land OÖ - einzuheben.

Die Stadt Schärding erhebt einen Gemeindezuschlag zur Freizeitwohnungspauschale.

Personen, die in Schärding in einer Gästeunterkunft nächtigen und in Schärding nicht Ihren Hauptwohnsitz haben, unterliegen der Tourismusabgabe in Form der Ortstaxe.


Die Ortstaxe beträgt € 2,20 je Nächtigung, ab 01.11.2023 beträgt die Ortstaxe € 2,40 je Nächtigung.