Trinkwasserinformation

06.05.2021

Die Trinkwasserverordnung (BGBl. II 304/2001) bzw. das Lebensmittelbuch Codex Kapitel B1 verpflichtet die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen, regelmäßig Wasserproben aller Entnahmestellen durch eine Untersuchungsanstalt prüfen zu lassen.

Die Beurteilung des gegenständlichen Wassers bezieht sich ausschließlich auf die untersuchten Parameter. Wie den ermittelten Messwerten zu entnehmen ist, ist das untersuchte Wasser gemäß dem österreichischen Lebensmittelgesetz als GENUSSTAUGLICH zu beurteilen. 

Hier die letzten Trinkwasseruntersuchungsbefunde:

Stadtamt_05/2025

Weberspitz_05/2025

Kreuzberg_05/2025

Krankenhaus_05/2025