Wasseranschluss- und Wasserbezugsgebührenordnung 2026

01.01.2026

Wir möchten darauf hinweisen, dass mit der letzten Wasseranschluss- und Wasserbezugsgebührenordnung der Stadt Schärding eine Wasserbezugs-Mindestgebühr von EUR 94,00 netto eingeführt wurde. 

 

Die Begründung dafür liegt in der Aufrechterhaltung der besten Qualität der Wasserversorgung, welche nur durch eine bessere Kostendeckung im Bereich der Wasserversorgung möglich ist. Unerheblich für diese Aufrechterhaltung der guten Wasserqualität ist aber der tatsächliche Wasserbezug, sondern bereits die Bereitstellung des Wasseranschlusses und der garantierten Zurverfügungstellung einwandfreier Wasserqualität. 

 

Die Fixkosten der Wasserversorgung wie Wasserleitungsnetz-Instandsetzung, 24/7-Bereitschaftsdienst, Finanzierungen, Bereitstellungsgarantie für eine überörtliche Wasserversorgung uvm. fallen unabhängig vom Verbrauch an und mit der Einführung einer Mindestgebühr für die Wasserversorgung wurde man dieser allgemeinen Kostentragung gerecht. Wir ersuchen um Ihr Verständnis!


HIER finden Sie die aktuelle Wassergebührenordnung der Stadtgemeinde Schärding.