Kanalanschluss- und Kanalbenützungsgebührenordnung 2026

01.01.2026

Wir möchten darauf hinweisen, dass mit der letzten Kanalanschluss- und Kanalbenützungsgebührenordnung der Stadt Schärding eine Kanalbenützungs-Mindestgebühr von EUR 211,60 netto eingeführt wurde. 

 

Die Begründung dafür liegt in der Aufrechterhaltung der besten Qualität der Abwasserentsorgung, welche nur durch eine bessere Kostendeckung im Bereich der Abwasserbeseitigung möglich ist. Unerheblich für diese Aufrechterhaltung der gut funktionierenden Abwasserentsorgung ist aber die tatsächliche Abwasserentsorgung, sondern bereits die Bereitstellung des Kanalanschlusses und der garantierten Zurverfügungstellung einwandfreier Abwassersysteme. 

 

Die Fixkosten der Abwasserentsorgung wie Kanalleitungsnetz-Instandsetzung, 24/7-Bereitschaftsdienst, Finanzierungen, Kostenanteile an einer Klaränanlage uvm. fallen unabhängig vom Verbrauch an und mit der Einführung einer Mindestgebühr für die Abwasserentsorgung wurde man dieser allgemeinen Kostentragung gerecht. Wir ersuchen um Ihr Verständnis!


HIER finden Sie die aktuelle Kanalgebührenverordnung der Stadtgemeinde Schärding.