Neuigkeiten "Wieningerstraße"

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Endlich geht es weiter …..

und es bewegt sich doch!

 

Geschafft: Aus der ehemaligen Wieningerbrauerei werden endlich die begehrten Wohnungen

 

Mehrere Jahre währt die Auseinandersetzung mit dem Bundesdenkmalamt um die unter Denkmalschutz stehende ehemalige Wieningerbrauerei. Drei abgewiesene Einreichpläne, eine Sturmattacke des Orkans „Kyrill“ und Anzeigen des Bundesdenkmalamtes wegen der notwendigen Abtragung nach dem Sturm, das sind nur einige Stationen dieser unendlichen Geschichte.

Bürgermeister Franz Angerer, der mit Entschlossenheit an vorderster Front gekämpft hat, freut sich nun über den Ausgang seines Engagements: „Wir haben nichts unversucht lassen und nie aufgegeben. Sogar Frau Bundesministerin Dr. Claudia Schmied und LH Dr. Josef Pühringer haben wir diese leidige Sache vorgetragen.

Unsere Unnachgiebigkeit hat sich gelohnt!“

Was lange währt wird endlich gut.

Schwierigkeiten sind da, um überwunden zu werden. Aber das ist jetzt vergessen und vorbei. Wir müssen an die Zukunft denken und der Bauherr kann jetzt alle Vorbereitungen für den Weiterbau treffen. Mit der Beseitigung des vorhandenen Geröllschuttes wird schon in den nächsten Tagen begonnen; dann können die weiteren Maßnahmen, wie Planung, Ausschreibungen und Hochwasserschutzmaßnahmen schnellstens in Angriff genommen werden.

Angerer – sichtlich erleichtert: „ Ich bin froh, dass wir in Schärding viele Bürger haben, die in alte Bauwerke investieren, im Sinne der Stadt Schärding, die das Originäre erhalten will. Und das auf Hochwassergebiet, wo man mit Sicherheit weiß, dass der Inn in 2, 3 oder 5 Jahren wieder herauskommt und Schaden anrichtet. Das ist keine lukrative Investition, aber eine Investition für ein schönes Schärding – auch für unsere Nachkommen. Das tut gut!“

Vom planenden Architekten wurde vorgebracht, dass er den vorhandenen Bestand auf Grund des auf der Baustelle liegenden Schutthaufens nicht genau kenne. Als nächster Schritt wurde daher vereinbart, den Schutt abzutragen, um Kenntnis darüber zu erlangen, ob und was genau vom Bestand noch vorhanden sei. Die Schuttentfernung kann also mit 10. Nov. 2008 beginnen.

Die neue Präsidentin des Bundesdenkmalamtes stellte fest, dass eine Abtragung des Schuttes eine Voraussetzung zur Feststellung eines evtl . noch vorhandenen Bestandes ist. Wenn noch Bestände vorhanden sind, dann würden diese in die Planung des Architekten miteinbezogen.

„Wenn jemand in Schärding für den Erhalt der Bausubstanz Geld investieren will – und das gerade in Rückbesinnung auf die alten Stadtpläne – dann ist bestimmt auch eine Interpretationsmöglichkeit im Denkmalschutzgesetz möglich. Das aber nur, wenn man sich auch bewegen will, um in Schärding etwas bewegen zu können. Diese geistige und körperliche Mobilität war bisher beim Denkmalamt wohl leider nicht gegeben.

Mit der neuen Präsidentin des Bundesdenkmalamtes, Frau Dr. Neubauer ist wieder eine von uns immer gewünschte konstruktive und zielorientierte Arbeit – im Sinne unserer liebenswerten Stadt Schärding möglich. Dafür danke ich!“

03.11.2008