Staatsbürgerschaftsnachweis

Nur nach Terminvereinbarung

Bitte mitbringen:

  • (Meldebestätigung)
  • Geburtsurkunde des Ansuchenden
  • Heiratsurkunde der Eltern (bei unhehelichem Kind Geburtsurkunde der Mutter)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters (bei unehelichem Kind den Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter)

Alle Dokumente, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, sind Gebühren und Abgaben frei. Diese Gebührenbefreiung betrifft nur Dokumente in der üblichen Anzahl und Qualität im Zusammenhang mit der Erstbeurkundung.
Bei Verlust oder Diebstahl eines gebührenfrei ausgestellten Dokumentes ist die Ausstellung des neuen Dokumentes nicht mehr unmittelbar durch die Geburt des Kindes veranlasst und daher ebenfalls entsprechend zu vergebühren.

Zuständig